Ihre Teilnahme am Backnanger Tulpenfrühling 2025
Verkaufsstand Aussteller
Alle Erzeuger und Anbieter verschiedener Angebote sind eingeladen, sich am traditionellen Tulpenfrühling am 06. April 2025 von 13.00 bis 18.00 Uhr mit einem Stand zu beteiligen.
Dies können Vereine, Gruppen oder Gewerbetreibende sein. Angeboten werden können zum Beispiel Speisen und Getränke in jeglicher Form zur Mitnahme und zum Direktverzehr. Ein besonderer Wert wird auf die Themen Eigenproduktion, Nachhaltigkeit, Attraktivität und auf den kulturellen Mehrwert gelegt.
Bitte lesen Sie sich die Unterlagen sorgfältig durch, bevor Sie sich auf einen Stand bewerben. Anmeldungen werden in elektronischer Form über das untenstehende Formular entgegengenommen.
Die Entscheidung über die Zulassung einer Anmeldung liegt bei der Stadtverwaltung Backnang – Kultur- und Sportamt / Stadtmarketing.
Anmeldeschluss ist der 12. Februar 2025.
Bewerbungen begründen keinen Rechtsanspruch auf Zulassung zu der Veranstaltung oder auf Zuweisung eines bestimmten Standplatzes. Verspätet oder unvollständig eingereichte Bewerbungen können nicht berücksichtigt bzw. bearbeitet werden.
Zulassungen erfolgen nur durch schriftliche Verträge nach den Grundsätzen des bürgerlichen Rechts. Standbewerbungen können über den untenstehenden Button abgeschickt werden.
Anmeldung
Wichtige Unterlagen
- Preisliste und ergänzende Bedingungen (1,35 MiB)
- AGB (590,4 KiB)